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Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Unternehmensleiter. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab. Dabei übernimmt sie die Kosten der Rechtsverteidigung.
Darüber hinaus leistet sie auch Entschädigungszahlungen bei berechtigten Forderungen, denn schon kleinste Pflichtverletzungen können Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte eines Unternehmens in die persönliche Haftung bringen, wobei diese dann unbegrenzt mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften.
Die Reichweite des Eintritts einer derartigen Versicherung ist zwar groß, sie hat aber auch Grenzen, denn die D&O-Versicherung ist zwar eine Haftpflichtversicherung, sie ist aber keine Kaskoversicherung, was bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten vorgeworfen werden muss, welches zu einem Vermögensnachteil auf der Seite eines Dritten geführt hat.
Die alleinige Behauptung oder Feststellung einer offenbar "falschen" oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung für den Eintritt der D&O-Versicherung reicht nicht aus.
In der Regel ist der Schadensfall darüber hinaus sehr komplex, so dass sich Kompromisse zwischen den Beteiligten lohnen.
Im Bezug auf eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter gilt eigentlich Deutschland. Jedoch ist das Vorhaben des Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein 1895 eine derartige Versicherung einzuführen an moralischen Bedenken gescheitert.
In den 1930er Jahren wurde in den USA jedoch die D&O-Versicherung entwickelt.
Mitte der 1980er Jahre kam es dann auf breiter Front zu erheblichen Anspruchstellungen gegenüber Managern, die über eine derartige Versicherung verfügten.
Aus diesem Grund erkannte man auch in Deutschland deren Zweckmäßigkeit, so dass die erste D&O-Versicherung in Deutschland durch eine Tochtergesellschaft des US-Versicherers Chubb im Jahr 1986 angeboten wurde. Aufgrund dieser Entwicklung machten sich dann aber auch deutsche Versicherungsunternehmen daran eigene Produkte zu entwickeln und brachten die Vermögenshaftpflichtversicherung auf den Markt.
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